Die folgenden Sportklassen wurden entwickelt, um faire Wettkämpfe auf dem RowErg zu ermöglichen. Die Bedingungen, die die Leistungsfähigkeit der Athlet*innen beeinträchtigen und die Einteilung in Sportklassen bestimmen, müssen dauerhaft sein. Allein die Entfernung eines Organs berechtigt nicht zur Einstufung in eine Para-Ruder-Sportklasse. Schmerzen allein stellen ebenfalls kein Kriterium dar. Eine Behinderung infolge einer Operation ist ein vorübergehender Zustand und berechtigt nicht zur Einstufung in eine Para-Sportklasse.
Hinweis: Wenn Sie unsicher sind oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Alexis Demars bei Concept2 ([email protected] oder telefonisch unter 0800 245 5676, Durchwahl 3086).
Diese Klasse ist für Rudernde mit minimaler bis keiner Rumpffunktion (d. h. nur Schulterfunktion). Eine Rudernder der PR1-Klasse kann überwiegend mit Armen und/oder Schultern Kraft erzeugen. Diese Athlet*innen haben in der Regel auch eine eingeschränkte Sitzbalance. Außerdem können sie den Rollsitz nicht nutzen, um Kraft auf das Ergometer zu übertragen, da die Funktion oder Beweglichkeit der unteren Gliedmaßen erheblich eingeschränkt ist. Typischerweise – aber nicht ausschließlich – gehören hierzu Personen mit Zerebralparese, die sowohl Bein- als auch Rumpffunktionen betrifft, oder mit neurologischen Beeinträchtigungen wie einer vollständigen Rückenmarksverletzung auf Höhe T12 oder einer unvollständigen Verletzung auf Höhe T10.
Diese Klasse ist für Rudernde mit funktioneller Rumpfkontrolle, die jedoch den Rollsitz nicht nutzen können, um Kraft auf das Ergometer zu übertragen, da die Funktion oder Beweglichkeit der unteren Gliedmaßen erheblich eingeschränkt ist. Beispiele für diese Klasse sind beidseitige Amputationen im Bereich der Knie, stark beeinträchtigte Oberschenkelmuskulatur (Quadrizeps) oder neurologische Beeinträchtigungen entsprechend einer vollständigen Rückenmarksverletzung auf Höhe L3 oder einer unvollständigen Verletzung auf Höhe L1.
Diese Klasse ist für Rudernde mit funktioneller Nutzung von Bein(en), Rumpf und Arm(en), die den Rollsitz verwenden können. Zusätzlich haben diese Athlet*innen eine dauerhafte Sehbeeinträchtigung. Sie haben stark eingeschränktes oder kein Sehvermögen. Das maximale Sehvermögen beträgt 10 % des Normalwerts im besseren Auge mit bestmöglicher Korrektur – bei einer Sehschärfe über 02/60 bis 06/60 und/oder einem Gesichtsfeld zwischen 5 % und 20 %.
Diese Klasse ist für Rudernde mit funktioneller Nutzung von Bein(en), Rumpf und Arm(en), die den Rollsitz verwenden können. Diese Athlet*innen haben einen nachgewiesenen Intelligenzquotienten von 75 % oder weniger.
Diese Klasse ist für Rudernde mit funktioneller Nutzung eines Beins, des Rumpfs und der Arme, die den Rollsitz verwenden können. LTA–AK-Rudernde müssen ohne Prothese auf einem Standard-Rollsitz rudern. Wenn sie lieber mit Prothese rudern möchten, sollten sie in der Sportklasse PR3 (PD) starten.
Diese Klasse ist für PR3-Rudernde, die den Griff des Ergometers nur mit einem Arm greifen können. Diese Athletinnen haben ähnliche Beeinträchtigungen wie in der Sportklasse LTA–PD, jedoch liegt zusätzlich eine dauerhafte Einschränkung vor, die nur eine einseitige – teilweise oder vollständige – Nutzung eines Arms erlaubt. Dies kann mit oder ohne Prothese geschehen, sofern der betreffende Arm in Verbindung mit einem Standard- oder modifizierten Ergometergriff steht. Die Athletinnen haben möglicherweise eine Amputation oder einen Funktionsverlust eines Arms, wodurch sie das Ergometer nur mit dem verbliebenen teilweise oder vollständig funktionalen Arm ziehen können.
Diese Klasse ist für Rudernde mit funktioneller Nutzung von Bein(en), Rumpf und Arm(en), die den Rollsitz verwenden können. Zu den berechtigten Athlet*innen in dieser Sportklasse zählen unter anderem Personen mit einseitiger Unterschenkelamputation, Arm- oder Handamputation (sofern beide oberen Gliedmaßen über Anpassungen mit dem Ergometergriff verbunden sind), bis zu drei fehlenden Fingern an einer Hand, neurologischen Beeinträchtigungen entsprechend einer unvollständigen Rückenmarksverletzung auf Höhe S1, Zerebralparese oder einer Amputation im Bereich des Mittelfußes.
Diese Klasse ist für Rudernde mit einer genetisch bedingten Kleinwuchsform, wie sie von der International Dwarf Sports Federation (IDSF) definiert ist. Beispiele für diese Klasse sind Athlet*innen mit Achondroplasie, Hypochondroplasie, Pseudoachondroplasie, SED, Kneist-Syndrom oder metatroper Dysplasie.
Aktuelle IDSF-Kriterien:
Bei disproportionalem Kleinwuchs darf die Körpergröße bei Männern 157,5 cm (5 Fuß 2 Zoll) und bei Frauen 152,4 cm (5 Fuß) nicht überschreiten.
Bei proportionalem Kleinwuchs darf die Körpergröße bei Männern 152,4 cm (5 Fuß) und bei Frauen 147,3 cm (4 Fuß 10 Zoll) nicht überschreiten.
Die FES-Technologie (Funktionelle Elektrostimulation) ermöglicht es querschnittgelähmten Athlet*innen, gelähmte Beinmuskeln zu stimulieren. Dabei steuern die Rudernden ihre Beine über eine Taste am Griff des Rudergeräts. Durch das Drücken dieser Taste werden elektrische Impulse über Elektroden an die Nerven geleitet, die die Beinmuskulatur ansteuern.
Die FES-Technologie (Funktionelle Elektrostimulation) ermöglicht querschnittgelähmten Athletinnen, gelähmte Beinmuskeln zu stimulieren. Die Rudernden steuern ihre Beine über eine Taste am Griff des Rudergeräts; durch das Drücken dieser Taste werden elektrische Impulse über Elektroden an die Nerven gesendet, die die Beinmuskulatur ansteuern. In der Klasse mit unterstützter Rückführung erhalten die Athletinnen Hilfe von einer dritten Person, um in die Auslageposition zurückzukehren.
Die folgenden Sportklassen wurden entwickelt, um faire Wettkämpfe auf dem SkiErg zu ermöglichen, und orientieren sich an den Para-Nordisch-Ski-Kategorien. Die Bedingungen, die die Leistungsfähigkeit der Athlet*innen beeinträchtigen und die Einteilung in Sportklassen bestimmen, müssen dauerhaft sein. Allein die Entfernung eines Organs berechtigt nicht zur Einstufung in eine Para-Sportklasse. Schmerzen allein stellen ebenfalls kein Kriterium dar. Eine Behinderung infolge einer Operation ist ein vorübergehender Zustand und berechtigt nicht zur Einstufung in eine Para-Sportklasse.
Hinweis: Wenn Sie unsicher sind oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Alexis Demars bei Concept2 ([email protected] oder telefonisch unter 0800 245 5676, Durchwahl 3086).
Die Athlet*innen stehen auf zwei Beinen, trotz einer Beeinträchtigung des Oberkörpers wie Muskelschwäche oder Amputation/Prothese. Sie können nur einen Arm nutzen.
Die Athlet*innen stehen auf zwei Beinen, trotz einer Beeinträchtigung des Oberkörpers wie Muskelschwäche oder Amputation/Prothesen. Sie können beide Arme nutzen.
Die Athlet*innen stehen auf zwei Beinen, trotz einer Beeinträchtigung der unteren Gliedmaßen wie Muskelschwäche oder Amputation/Prothese an einem oder beiden Beinen.
Athletinnen mit funktioneller Nutzung von Beinen, Rumpf und Armen, die den SkiErg im Stehen verwenden können. Diese Athletinnen haben eine intellektuelle Beeinträchtigung.
Athletinnen mit funktioneller Nutzung von Beinen, Rumpf und Armen, die den SkiErg im Stehen verwenden können. Diese Athletinnen haben eine neurologische Erkrankung wie z. B. Zerebralparese.
Athlet*innen mit genetisch bedingtem Kleinwuchs gemäß Definition der International Dwarf Sports Federation (IDSF). Beispiele für diese Klasse sind Achondroplasie, Hypochondroplasie, Pseudoachondroplasie, SED, Kneist-Syndrom oder metatrope Dysplasie.
Aktuelle IDSF-Kriterien:
Bei disproportionalem Kleinwuchs darf die Körpergröße bei Männern 157,5 cm (5 Fuß 2 Zoll) und bei Frauen 152,4 cm (5 Fuß) nicht überschreiten.
Bei proportionalem Kleinwuchs darf die Körpergröße bei Männern 152,4 cm (5 Fuß) und bei Frauen 147,3 cm (4 Fuß 10 Zoll) nicht überschreiten.
Alle sitzenden Skilangläufer*innen haben eine Beeinträchtigung, die beide Beine betrifft.
Athlet*innen mit funktioneller Nutzung von Rumpf und Armen sowie minimaler oder keiner Nutzung der Beine.
Athlet*innen mit guter Kontrolle im oberen Rumpf, jedoch sehr eingeschränkter Kontrolle im unteren Rumpf und in der Hüfte – häufig aufgrund einer Verletzung des unteren Rückenmarks.
Athlet*innen mit minimaler oder keiner Rumpffunktion sowie minimaler oder keiner Nutzung der Beine.
Athletinnen mit funktioneller Nutzung von Beinen, Rumpf und Armen, die den SkiErg im Stehen verwenden können. Diese Athletinnen haben eine dauerhafte Sehbeeinträchtigung. Das maximale Sehvermögen beträgt 10 % des Normalwerts im besseren Auge mit bestmöglicher Korrektur – bei einer Sehschärfe über 02/60 bis 06/60.
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